Gründungszuschuss: Wer ist berechtigt?
Der Gründungszuschuss kann von jeder natürlichen Person beantragt werden, die Arbeitslosengeld I empfängt. Wird der Gründungszuschuss bewilligt, erhältst du für 6 Monate lang das Arbeitslosengeld I und darfst Nebeneinkünfte generieren: Der perfekte Start in deine Selbstständigkeit und Gründung.
Checkliste: Bin ich berechtigt?
Die Checkliste gibt dir einen Überblick über die Faktoren, die für die Beantragung des Gründungszuschuss der Arbeitsagentur essentiell sind.
Die Arbeitsvermittlung hat bei der Arbeitsagentur, dem Entscheiderorgan, Vorrang. Du musst begründen können, dass du schwer vermittelbar bist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du fachlich sehr breit aufgestellt bist und der Arbeitsmarkt nicht deine Vielfalt an Fachkenntnissen wiederspiegelt. Ein weiterer Grund kann auch das Bestehen eines Kleingewerbes sein. Wenn du also bereits Nebenverdienste hattest, ist dies ein gewissenhafter Nachweis dafür, dass du deine Erfahrungen ausweiten möchtest.
- Ich empfange Arbeitslosengeld I
- Ich empfange noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I
- Ich kann begründen, dass ich schwer vermittelbar bin
- Ich habe eine Business-Idee und möchte mich selbstständig machen, ein Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten
- Ich bin jünger als 65 Jahre
Fünf mal „Ja“? Dann kommst du für den Antrag in Frage!
Finanzielle Unterstützung: So viel Geld bekommst du
Diese Bezuschussung ist zur Sicherung der Lebenshaltungskosten gedacht und kann nach 6 Monaten für weitere 9 Monate verlängert werden. Das bedeutet du bekommst bei erfolgreichen Anträgen 15 Monate Unterstützung bei deinem Gründungsvorhaben.
- Du erhältst die ersten sechs Monate denselben Betrag wie für das ALG I berechnet wurden. Das sind in der Regel 60% deines vorherigen Gehalts, abhängig von deiner Einzahlung und deinem Anstellungsverhältnis. Einen entsprechenden Bescheid erhältst du von der Arbeitsagentur per Post.
- In den zweiten 9 Monaten erhältst du monatlich 300,00 EUR, die für deine Krankenversicherung gedacht sind. Die Einnahmen sind steuerfrei.
So beantragst du den Gründungszuschuss
1. Kontaktiere die Agentur für Arbeit
Rufe bei der Arbeitsagentur an oder bei deinem persönlichen Berater und lasse dich über den Zuschuss telefonisch informieren. Eignet sich dein Vorhaben für die Selbstständigkeit oder Gründung, erhältst du die benötigten Unterlagen per Post. Informiere im Anschluss auch deine Krankenversicherung, dass du den Antrag stellst.
Du hast jetzt theoretisch bis 150 Tage vor Ende deines Anspruches deines ALG I Zeit, den Antrag abzugeben. Beachte jedoch, dass du erst Rechnungen stellen darfst, nachdem dein Antrag bewilligt wurde.
2. Bereite deine Unterlagen vor
Es werden zahlreiche Unterlagen benötigt, die du selbst erstellst oder vom Arbeitsamt als Formular zur Verfügung gestellt bekommst:
- Formular „Antrag zur Gewährung eines Gründerzuschuss“
- Formular „Anforderung zur Stellungnahme“
- Motivationsschreiben „Begründung zur Förderung“
- Businessplan inkl. Finanzplanung
- Nachweis der selbstständigen Tätigkeit
- Lebenslauf & Arbeitszeugnisse
- Personalausweis-Scan
- ggf. Nachweise eines Existenzgründungsseminar
3. Lade dir den kostenlosen Leitfaden herunter
Für mein Business, shirleys.de, konnte ich erfolgreich den Gründungszuschuss beantragen und unterstütze seitdem andere dabei, den Weg durch das Bürokratie-Chaos zu wagen. Mein Wissen habe ich in einem kostenlosen Leitfaden für den Gründungszuschuss zusammengetragen und ich freue mich, wenn ich dir damit etwas mehr Klarheit geben konnte.
Tipps für deinen Start in die Selbstständigkeit
Noch eine letzte Information: Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherung sind freiwillige Beiträge. Sie werden nicht automatisch abgezogen. Wenn du einzahlen möchtest, musst du einen entsprechenden Antrag stellen.
Selbstverständlich lassen sich meine Erfahrungen nicht 1:1 generalisieren. Beachte auch, dass es hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Anforderungen geben mag. Hast du Ergänzungen oder Korrekturen? Ich freue mich auf dein Feedback und dein Kommentar! Diese Anleitung ist keine Garantie für die Bezuschussung. Jeder Fall wird abhängig von der Wirtschaftlichkeit des Businessplans und den persönlichen Umständen individuell von der Arbeitsagentur bewertet.